EFZ als Forstwart/in oder gleichwertige Ausbildung und berufliche Praxis nach dem EFZ-Abschluss.
Es ist von Vorteil, vor dem Praktikum alle Pflichtmodule Forstwart- Vorarbeiterin / Forstwart-Vorarbeiter zu besuchen oder über gleichwertige Kompetenzen zu verfü-gen.
In einem Forstbetrieb oder in einer Forstunternehmung die Kernaufgaben als Forstwart-Vorarbeiter in den Tätigkeitsfeldern Holzernte, Jungwald- und Biotoppflege, forstliche Bauarbeiten und Unterhalt selbständig wahrnehmen (Arbeitsvorbereitung, Organisation, Team- und Mitarbeiterführung, Evaluation ausgeführter Arbeiten und Betreuung der Lernenden).
Für den Abschluss des Praktikums sind folgende Nachweise zu erbringen:
3 (nach Vorgaben Moduqua) – 5 (nach EQR)
Zulassungsbedingung zur Berufsprüfung Forstwart-Vorarbeiter.
Bildungszentrum Wald Lyss, Centre de formation professionnelle forestière du Mont-sur-Lausanne, ibw / Bildungszentrum Wald und Holz Maienfeld
Das Praktikum findet in einem vom Modulanbieter anerkannten Betrieb (eigener oder fremder) statt.
Das Praktikum wird nach dem Grundsatz der Ziel- und Ergebnisorientierung gestaltet. Es soll mindestens 3 Monate dauern.
Im Verlaufe des Praktikums soll der künftige Forstwart-Vorarbeiter / die künftige Forstwart-Vorarbeiterin ein möglichst breites und repräsentatives Spektrum der im Qualifikationsprofil aufgeführten Kompetenzen vertiefen und vernetzen. Diese Kompetenzen sind in Anhang 1 der Wegleitung zur Prüfungsordnung detailliert umschreiben.
Gemäss Qualifikationsprofil betrifft dies folgende Querschnittaufgaben:
Die Forstwart-Vorarbeiterin oder der Forstwart-Vorarbeiter nehmen diese mit dem Betriebsleiter vereinbarten Aufgaben (organisieren, anleiten und mitarbeiten, leiten und überwachen, auswerten) insbesondere in den folgenden Fachgebieten selbständig wahr:
Im Zentrum des Praktikums steht die Lösung konkreter Aufgaben im betrieblichen Arbeitsprozess. Dabei werden die in den Modulen entwickelten Kompetenzen situativ vernetzt, konsolidiert und reflektiert.
NB: Im Rahmen des Praktikums sollen die Teilnehmer die für die Berufsprüfung verlangte Praxisarbeit (Prüfungsteil 1) und die Vorarbeiten zu Prüfungsteil 2 bearbeiten. Abweichungen sind mit der Prüfungsleitung abzusprechen. Die Vorgaben dazu sind in der Prüfungsordnung, der Wegleitung zur Prüfungsordnung und in den Leitfäden zu PT1 und PT2 beschrieben.
10 Jahre nach Abschluss des Praktikums
Lernbegleitende Betreuung
Die Betreuung erfolgt durch den Lehrherrn des Praktikumsbetriebs. Eine zusätzliche Unterstützung kann beim Modulanbieter angefordert werden. In den Modulkosten ist eine Betreuung durch die Modulanbieter von einem halben Tag inbegriffen. Für Fra-gen betreffend die Berufsprüfung (z.B. Vorbereitung Prüfungsobjekte etc.) ist grund-sätzlich die QSK Wald zuständig.
Lernpartnerschaft
Während des Praktikums besuchen sich die Forstwart-Vorarbeiter-Kandidaten ge-genseitig im Betrieb mit folgenden Aufgaben: