Zur eidg. Berufsprüfung zugelassen werden Personen mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung (bei einem Arbeitspensum von mindestens 80 %). Zusätzlich wird mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung zu 80 % Arbeitspensum als Rangerin oder Ranger oder in einem verwandten Bereich erwartet. Zu den verwandten Bereichen gehören Berufe in den Feldern Natur, Umwelt, Tiere, Bildung, Pädagogik, Kommunikation, Beratung, Projektmanagement, Tourismus oder Sicherheit. Organisierte Freiwilligenarbeit (Ehrenamt oder Projektleitung) kann als gleichwertig zur Berufserfahrung angerechnet werden.
In begründeten Fällen ist auch eine Zulassung sur Dossier möglich. Die Prüfungsordnung und die Wegleitung werden demnächst auf der Website der Oda Umwelt aufgeschaltet.
Interessierte haben die Möglichkeit einer Vorabklärung ihrer Zulassungschancen. Diese wird von der Qualitätssicherungskommission (QSK) der Organisation der Arbeitswelt (OdA) Umwelt angeboten. Die formelle Zulassung erfolgt jedoch erst im Rahmen der Anmeldung zur eidgenössischen Berufsprüfung.
Vorgehen bei der Vorabklärung
Das Deklarationsformular auf der Website der OdA Umwelt herunterladen (am Seitenende verfügbar).
Formular ausfüllen und an info@odaumwelt.ch senden.
Die QSK erstellt eine erste Einschätzung der Zulassungschancen.
Wenden Sie sich bei Fragen zur eidgenössischen Berufsprüfung Fachfrau oder Fachmann Natur und Umwelt mit Fachrichtung Ranger bitte an die QSK der OdA Umwelt.
Kontakt: Martina Caflisch; caflisch@odaumwelt.ch