Forstmaschinenführer

Informationen zum Bildungsgang

Zulassungsbedingungen zum Bildungsgang

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Forstwart oder gleichwertiges Fähigkeitszeugnis*
    *individuelle Überprüfung durch Lehrgangsleitung

Zulassungsbedingungen zur Berufsprüfung

  • 24 Monate Berufserfahrung in einem Forstbetrieb oder -unternehmen nach Erwerb des EFZ Forstwart (60 Monate Berufserfahrung bei gleichwertigen Fähigkeitszeugnissen
  • Bestandene Kompetenznachweise (mindestens Note 4) oder Gleichwertigkeitsnachweise der folgenden Grundlagen- und Forstmaschinenführermodule:

    E19 Holzbereitstellung 
    G5   Betriebsmittel und Infrastruktur bewirtschaften
    E9   Maschineneinsatz in mechanisierten Verfahren
    E22 Unterhalt von forstlichen Maschinen und Geräten (Schwerpunkt Seilkran)
    E16 Holzschlagorganisation und Arbeitsverfahren
    I3    Praktikum als Forstmaschinenführer

    Mindestens 1000 Maschinenstunden
  • Empfehlung:
    G4   Persönliche Arbeits- und Lerntechnik