Studienprogramm

Modul I3: Praktikum als Forstmaschinenführer/in

  • Voraussetzungen

    EFZ als Forstwart/in und mind. 2 Jahre berufliche Praxis nach dem EFZ-Abschluss.

    EFZ oder gleichwertigen Abschluss und mind. 5 Jahre berufliche Praxis verfügt. Vor dem Praktikum sind alle Forstmaschinenführer-Module mit Ausnahme des E22 zu besuchen oder über gleichwertige Kompetenzen zu verfügen.

    Modul kann erst begonnen werden, wenn man im Besitz der vorbehaltlichen Zulassung zur Berufsprüfung Forstmaschinenführerin / Forstmaschinenführer ist.

  • Kompetenz

    Die Forstmaschine und ihre Aggregate in verschiedenen Holzernteverfahren, in unterschiedlichen Verhältnissen und Beständen aufgrund der Vorgaben mit der geeigneten Arbeitstechnik selbständig, wirtschaftlich, sicher und umweltschonend einsetzen.

  • Kompetenznachweis
    Für den Abschluss des Praktikums sind folgende Nachweise zu erbringen:
    • Bescheinigung des Praktikumsbetriebes und Bericht des Betreuers
    • Dokumentieren des gegenseitigen Besuchs (Lernpartnerschaft)
    • Mindesteinsatzdauer der eigenen Maschine (Maschinentyp) von 1'000 Stunden.
    • 3 Tage betreuter Einsatz in einer auf Forstmaschinen spezialisierten Werkstätte.
    • Praktikumsbericht: Dokumentieren je eines Einsatzes der eigenen Maschine in zwei verschiedenen Arbeitsverfahren. Beschreiben der Maschine und der Aggre-gate (Technische Daten, Einsatzmöglichkeiten und –grenzen, Eigenschaften wie z.B. Gewicht, Bodendruck).
  • Niveau

    3 (nach Vorgaben Moduqua) – 5 (nach EQR)

  • Anerkennung

    Zulassungsbedingungen zur Berufsprüfung Forstmaschinenführer

  • Anbieter

    Bildungszentrum Wald Lyss, Centre de formation professionnelle forestière du Mont-sur-Lausanne, ibw / Bildungszentrum Wald und Holz Maienfeld

  • Angebotsform

    Das Praktikum findet in einem vom Modulanbieter anerkannten Betrieb (eigener oder fremder) statt.

    Das Praktikum wird nach dem Grundsatz der Ziel- und Ergebnisorientierung gestaltet. Es soll mindestens 3 Monate dauern. Bei Abschluss der Praktikums soll der Forstmaschinenführer über mindestens 1'000 Einsatzstunden mit der eigenen Maschine (Maschinentyp) verfügen.

  • Inhalte

    Im Verlaufe des Praktikums soll die künftige Forstmaschinenführerin / der künftige Forstmaschinenführer ein möglichst breites und repräsentatives Spektrum der im Qualifikationsprofil aufgeführten Kompetenzen vertiefen und vernetzen. Diese Kompetenzen sind in Anhang 1 der Wegleitung zur Prüfungsordnung detailliert umschreiben.

    Gemäss Qualifikationsprofil betrifft dies folgende Tätigkeiten:

    • Mitwirkung bei der Organisation der Holzerntearbeiten.
    • Technische und personelle Vorbereitung des Maschineneinsatzes
      Holzschläge nach Vorgaben der Holzschlagorganisation (Signalisation, Feinerschlies-sung, Lagerplätze, Schutzmassnahmen) selbständig bzw. in Absprache mit den betei-ligten Akteuren (z.B. Arbeitskräfte, andere Maschinenführer, Transporteur) einrichten. Maschineneinsatz organisieren und vorbereiten.
    • Einsatz der Maschine im Holzschlag
      Die Maschine während der Ausführung nach Vorgaben und eigenen Entscheiden wirt-schaftlich, sicher und umweltschonend einsetzen und den Einsatz nach Bedarf situativ anpassen und optimieren (Standort/Platzierung, Einsatz der Aggregate und Hilfsmittel, Möglichkeiten ausnutzen und Grenzen der Maschine und Aggregate einhalten, Ar-beitstechnik, Arbeitsablauf, Qualität, Sicherheit, Ergonomie, Wirtschaftlichkeit, Leis-tung, Schutz des Bodens, des Bestandes und des Grundwassers beachten).
    • Sicherstellen des Unterhalts der Maschine
      An eigener Maschine die Tages- und Wochenparkdienste nach Herstellervorgaben ausführen sowie die grossen Services gemäss Servicevorschriften durch den Mecha-niker organisieren und ausführen lassen.
    • Auswertung und Kontrolle der ausgefürten Arbeiten

    Schwerpunkt des Praktikums ist der selbständige Einsatz der Forstmaschine in verschiedenen Holzernteverfahren im Betrieb. Dabei werden die in den Grundlagenmodulen entwickelten Kompetenzen situativ vernetzt, konsolidiert und reflektiert.

    NB: Im Rahmen des Praktikums bearbeiten die Teilnehmer die für die Berufsprüfung verlangte Praxisarbeit (Prüfungsteil 1) und die Vorarbeiten zu Prüfungsteil 2. Die Vorgaben dazu sind in der Prüfungsordnung, der Wegleitung zur Prüfungsordnung und den Leitfäden PT1 und PT2 beschrieben.

  • Gültigkeitsdauer des Kompetenznachweises

    10 Jahre nach Abschluss des Praktikums

  • Bemerkungen

    Lernbegleitende Betreuung

    Die Betreuung erfolgt durch den Lehrherrn des Praktikumsbetriebs. Eine zusätzliche Unterstützung kann beim Modulanbieter angefordert werden. In den Modulkosten ist eine Betreuung durch die Modulanbieter von einem halben Tag inbegriffen. Für Fragen betreffend die Berufsprüfung (z.B. Vorbereitung Prüfungsobjekte etc.) ist grundsätzlich die QSK Wald zuständig.

    Lernpartnerschaft

    Während des Praktikums besuchen sich die Forstwart-Vorarbeiter-Kandidaten ge-genseitig im Betrieb mit folgenden Aufgaben:

    • Information und Erfahrungsaustausch über die Organisation im Betrieb, die Funktion und die Aufgaben des Forstwart-Vorarbeiters.
    • Anwesenheit bei einer Arbeitsanweisung eines Mitarbeiters oder einer Teambesprechung und Feedback dazu geben.
    • Erfahrungsaustausch über den Verlauf des Praktikums und allfällige Probleme (was läuft gut, wo stehe ich an).
    • Fachlicher Austausch über ein selbstgewähltes Thema.