EFZ als Forstwart/in und mind. 2 Jahre berufliche Praxis nach dem EFZ-Abschluss.
EFZ oder gleichwertigen Abschluss und mind. 5 Jahre berufliche Praxis verfügt. Vor dem Praktikum sind alle Forstmaschinenführer-Module mit Ausnahme des E22 zu besuchen oder über gleichwertige Kompetenzen zu verfügen.
Modul kann erst begonnen werden, wenn man im Besitz der vorbehaltlichen Zulassung zur Berufsprüfung Forstmaschinenführerin / Forstmaschinenführer ist.
Die Forstmaschine und ihre Aggregate in verschiedenen Holzernteverfahren, in unterschiedlichen Verhältnissen und Beständen aufgrund der Vorgaben mit der geeigneten Arbeitstechnik selbständig, wirtschaftlich, sicher und umweltschonend einsetzen.
3 (nach Vorgaben Moduqua) – 5 (nach EQR)
Zulassungsbedingungen zur Berufsprüfung Forstmaschinenführer
Bildungszentrum Wald Lyss, Centre de formation professionnelle forestière du Mont-sur-Lausanne, ibw / Bildungszentrum Wald und Holz Maienfeld
Das Praktikum findet in einem vom Modulanbieter anerkannten Betrieb (eigener oder fremder) statt.
Das Praktikum wird nach dem Grundsatz der Ziel- und Ergebnisorientierung gestaltet. Es soll mindestens 3 Monate dauern. Bei Abschluss der Praktikums soll der Forstmaschinenführer über mindestens 1'000 Einsatzstunden mit der eigenen Maschine (Maschinentyp) verfügen.
Im Verlaufe des Praktikums soll die künftige Forstmaschinenführerin / der künftige Forstmaschinenführer ein möglichst breites und repräsentatives Spektrum der im Qualifikationsprofil aufgeführten Kompetenzen vertiefen und vernetzen. Diese Kompetenzen sind in Anhang 1 der Wegleitung zur Prüfungsordnung detailliert umschreiben.
Gemäss Qualifikationsprofil betrifft dies folgende Tätigkeiten:
Schwerpunkt des Praktikums ist der selbständige Einsatz der Forstmaschine in verschiedenen Holzernteverfahren im Betrieb. Dabei werden die in den Grundlagenmodulen entwickelten Kompetenzen situativ vernetzt, konsolidiert und reflektiert.
NB: Im Rahmen des Praktikums bearbeiten die Teilnehmer die für die Berufsprüfung verlangte Praxisarbeit (Prüfungsteil 1) und die Vorarbeiten zu Prüfungsteil 2. Die Vorgaben dazu sind in der Prüfungsordnung, der Wegleitung zur Prüfungsordnung und den Leitfäden PT1 und PT2 beschrieben.
10 Jahre nach Abschluss des Praktikums
Lernbegleitende Betreuung
Die Betreuung erfolgt durch den Lehrherrn des Praktikumsbetriebs. Eine zusätzliche Unterstützung kann beim Modulanbieter angefordert werden. In den Modulkosten ist eine Betreuung durch die Modulanbieter von einem halben Tag inbegriffen. Für Fragen betreffend die Berufsprüfung (z.B. Vorbereitung Prüfungsobjekte etc.) ist grundsätzlich die QSK Wald zuständig.
Lernpartnerschaft
Während des Praktikums besuchen sich die Forstwart-Vorarbeiter-Kandidaten ge-genseitig im Betrieb mit folgenden Aufgaben: